EUROPÄISCHE
UNION
Ausschuss
der Regionen |
DE |
DEVE-034 |
Brüssel, den 16.
März 2005
STELLUNGNAHME des Ausschusses
der Regionen vom 23. Februar 2005 zu der Mitteilung der Kommission an
den Rat und das Europäische Parlament,
den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hochwasserrisikomanagement
- Vermeidungs-, Schutz- und Minderungsmaßnahmen KOM(2004)
472 endg. |
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DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
gestützt auf die Mitteilung der
Kommission an den Rat und das Europäische Parlament, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Hochwasserrisikomanagement - Vermeidungs-, Schutz- und Minderungsmaßnahmen
(KOM(2004) 472 endg); |
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aufgrund des Beschlusses der Kommission
vom 12. Juli 2004, den Ausschuss der Regionen gemäß Artikel 265
Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um
Stellungnahme zu diesem Thema zu ersuchen; |
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aufgrund des Beschlusses seines
Präsidenten vom 26. Mai 2004, die Fachkommission für nachhaltige
Entwicklung mit der Ausarbeitung einer diesbezüglichen Stellungnahme zu
beauftragen; |
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gestützt auf
die
Schlussfolgerungen des Umweltrats zum Hochwasserrisikomanagement vom
14. Oktober 2004; |
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gestützt auf den
Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Schaffung eines
Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der
Wasserpolitik (KOM(1997) 49 endg. - CdR 171/97 fin); |
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gestützt auf seine Stellungnahme zu
der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum
sechsten Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft für die Umwelt
"Umwelt 2010: Unsere Zukunft liegt in unserer Hand" und dem Vorschlag für
einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das
Umweltaktionsprogramm 2001-2010 der Europäischen Gemeinschaft
(KOM(2001) 31 endg. – CdR 36/2001); |
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gestützt auf seine Entschließung zu
den jüngsten Hochwasserkatastrophen in Europa und zur Errichtung des
Solidaritätsfonds der Europäischen Union (CdR 294/2002 fin); |
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gestützt auf seine
Initiativstellungnahme zum Thema "Bewältigung und Auswirkungen von
Naturkatastrophen: Aufgaben für die europäische Strukturpolitik"
(CdR 104/2003 fin); |
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gestützt auf seinen
Stellungnahmeentwurf zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates bezüglich der Schaffung eines Europäischen
Verbunds für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (KOM(2004) 496 endg. -
CdR 62/2004 fin); |
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gestützt auf seine Stellungnahme zu
der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament
"Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen - politische Herausforderungen und
Haushaltsmittel der erweiterten Union 2007-2013" (KOM(2004) 101 endg. -
CdR 162/2004 fin); |
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gestützt auf seinen Entwurf einer
Stellungnahme (CdR 299/2004 rev. 1), der am 9. Dezember 2004 von
der Fachkommission für nachhaltige Entwicklung angenommen wurde
(Berichterstatter: Herr
Aalderink, Abgeordneter der Provinz Gelderland (NL/ALDE); |
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in Erwägung folgender
Gründe,
1) Hochwassermanagement
ist ein wichtiges Thema für die europäischen Regionen und Gemeinden. Viele
regionale und lokale Gebietskörperschaften müssen sich vor Hochwasserereignissen
an Flüssen oder Küsten schützen, um die Lebensqualität ihrer Einwohner zu
gewährleisten.
2) In
Abhängigkeit von den regionalen Gegebenheiten gibt es verschiedene Arten von
Hochwasserereignissen. Unterschiedliche Maßnahmen sind erforderlich, um die
Eintrittwahrscheinlichkeit und die Auswirkungen von Hochwasserereignissen zu
verringern. Daher ist im Hochwassermanagement ein regionaler Ansatz
erforderlich.
3) Flüsse und
Meere halten sich nicht an Grenzen. Eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit
zwischen den Anwohnern und Behörden der Küstengebiete und der gesamten
Flusseinzugsgebiete ist deswegen angezeigt. Es ist notwendig, für einen
solidarischen Zusammenhalt zwischen den Anwohnern von nicht unmittelbar durch
Überschwemmungen bedrohten Gebieten und den Anwohnern von
überschwemmungsgefährdeten Gebieten zu sorgen.
verabschiedete auf seiner
58. Plenartagung am 23./24. Februar 2005 (Sitzung vom
23. Februar) folgende Stellungnahme:
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1. Standpunkte des Ausschusses
der Regionen
Der Ausschuss der Regionen
1.1 begrüßt den
wesentlichen Inhalt der Mitteilung der Kommission, insbesondere das konzertierte
Aktionsprogramm für Hochwasserschutz, und betont, dass Meere und Flüsse
dynamische Systeme sind, die nicht durch einfache bzw. sektorspezifische
Maßnahmen gesteuert werden können;
1.2 ist sich darüber im
Klaren, dass lokale Hochwasserschutzmaßnahmen die Auswirkungen von
Hochwasser flussaufwärts oder flussabwärts beeinflussen können. Es ist deshalb
wichtig, dass jeweils eine Folgenabschätzung für das gesamte Flusseinzugsgebiet
stattfindet. Allerdings sollte dieser Ansatz nicht zu fest vorgeschriebenen
Modellen, standardisierten Plänen oder höherem Verwaltungsaufwand führen, denn
die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bilden eine durch Vielfalt,
nicht durch Einheitlichkeit geprägte Gemeinschaft;
1.3 räumt jedoch ein,
dass die Abschätzung der Folgen von Maßnahmen für ein ganzes Flusseinzugsgebiet
einen Grundstock an standardisierten Indikatoren voraussetzt, die eine
Feinabstimmung und Koordinierung von Maßnahmen auf internationaler, nationaler,
regionaler und lokaler Ebene ermöglichen. Im Interesse einer flexiblen
Verfahrensweise sollte die Zahl der verwendeten Standard-Indikatoren in
Abhängigkeit von den jeweiligen Umständen festgelegt werden;
1.4 betont, dass die
Bürger für die Notwendigkeit sensibilisiert werden sollten, auch ohne
wahrgenommene Bedrohung Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Bürgerliches Engagement
ist sehr wichtig, denn die Bürger sind die eigentlichen Standartenträger der
Solidarität. Dies gilt insbesondere für die Einwohner von denjenigen Zonen der
Flusseinzugsgebiete, die zwar keiner aktuellen oder potenziellen
Überschwemmungsgefahr ausgesetzt sind, aber als Abflussflächen in Frage
kommen;
1.5 nimmt
zur Kenntnis,
dass der Umweltrat in seiner Sitzung am 14. Oktober 2004 übereinstimmend
feststellte, dass das europäische Aktionsprogramm im Rahmen der regelmäßigen
Treffen der EU-Wasserdirektoren und in Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten
und interessierten Kreisen ausgearbeitet werden sollte, und hebt hervor,
dass die europäischen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in diesen
Ausarbeitungsprozess eingebunden werden sollten;
1.6 möchte die lokalen
und regionalen Gebietskörperschaften ermutigen, bis 2007 Pläne aufzustellen, die
sich bereits an den neuen Finanzierungsmöglichkeiten der EU ausrichten und der
Tatsache Rechnung tragen, dass eine Finanzierung seitens der EU eine
Kofinanzierung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene
erfordert.
2. Empfehlungen des Ausschusses
der Regionen
Der Ausschuss der Regionen
2.1 erachtet die Hochwassergefahr als
kollektives Problem, bei dessen Lösung auf Ebene des gesamten
Flusseinzugsgebietes angesetzt werden sollte. Übergeordnetes Ziel sollte es
sein, ein gemeinsames Gefühl der Verantwortung und Solidarität im gesamten
Flusseinzugsgebiet zu schaffen, so dass bei der Entwicklung wirksamer
Hochwasserschutzmaßnahmen in einem Teilgebiet die Erfordernisse bzw.
Auswirkungen für das Gesamtgebiet berücksichtigt würden;
2.2 hält es für äußerst
wichtig, alle Betroffenen in einem Flusseinzugsgebiet zu sensibilisieren und
über Gebiete am oberen Flusslauf zu informieren, die nicht oder in geringerem
Maß unmittelbar hochwassergefährdet sind, jedoch auf Grund der Flächenutzung als
Abflussflächen geeignet sind, und empfiehlt, alle lokalen und regionalen
Gebietskörperschaften eines Flusseinzugsgebiete zur aktiven Teilnahme an der
Planung der Hochwasservorsorge zu verpflichten;
2.3 unterstützt den auf
das gesamte Einzugsgebiet ausgerichteten Ansatz als integrierte Verfahrensweise
ohne sektorspezifische Ausnahmen. Nur so kann der auch von ihm verfochtene
Solidaritätsgrundsatzes verwirklicht werden;
2.4 ist der Auffassung,
dass das Zentrum für Kontrolle und Information für den Zivilschutz der
Europäischen Kommission über die Weitergabe von Informationen an die nationalen,
regionalen und lokalen Behörden hinaus eine wichtige Rolle spielen könnte, und
empfiehlt, dass
das Zentrum Maßnahmen zur Sensibilisierung der Betroffenen, und zwar sowohl der
allgemeinen Öffentlichkeit als auch der Industrie, durchführen sollte; zur
Förderung der Solidarität innerhalb eines Flusseinzugsgebiets sollte das Zentrum
Hochwasser-Partnerschaftsinitiativen fördern;
2.5 ist davon überzeugt,
das nur ein breiter, integrierter, sektorübergreifender Ansatz langfristig zu
den gewünschten Ergebnissen führen kann, und schlägt daher vor, in dem Hochwasserschutz-Aktionsprogramm
gezielt die gesamte Palette an Maßnahmen zu erfassen, die sich auf die
Bodeneigenschaften auswirken;
2.6 unterstreicht die
Bedeutung der Umsetzung des Solidaritätsgrundsatzes im Rahmen einer drei Aspekte
- Wasserrückhalt, Wasserspeicherung und Wasserabfluss - umfassenden Strategie.
Geeignete Flächennutzungs- und Wassermanagementsysteme können die
Hochwassergefahr an großen und insbesondere an kleineren Flüssen verringern.
Beispielsweise kann die Nutzung des Bodens, des Gewässernetzes und kleiner
Rückhaltebecken als Regenwasserspeicher zur Entlastung maximaler Wasserstände in
den Flüssen beitragen;
2.7 rät der Kommission,
die erforderlichen Maßnahmen zur Reduzierung der Auswirkungen oder der
Eintrittswahrscheinlichkeit von Hochwässern in einem die Zusammenarbeit auf
allen berührten Verwaltungsebenen einbeziehenden Aktionsprogramm festzulegen.
Die Entwicklung von Hochwassermanagementplänen darf nicht durch das eventuelle
Desinteresse irgendeines Mitgliedstaats gefährdet werden;
2.8 schlägt vor, bei der
Konzipierung und Feinabstimmung der Hochwasserschutzmaßnahmen auf die
Arbeitsverfahren und die Grundsätze der Wasserrahmenrichtlinie zurückzugreifen,
ohne diese dadurch ändern zu wollen;
2.9 hält es für
angezeigt, das Hochwasserschutzaktionsprogramm langfristig auf alle aus
der Wasserrahmenrichtlinie abgeleiteten Maßnahmen abzustimmen;
2.10 begrüßt ein
Hochwasserschutzaktionsprogramm, das kurz- und langfristige Zielsetzungen
beinhaltet. Kurzfristig ist es unabdingbar, bestehende Initiativen, insbesondere
hinsichtlich der Umsetzung von Strukturmaßnahmen, fortzusetzen. Die lokalen und
regionalen Gebietskörperschaften müssen in Erwartung des Aktionsprogramms alle
Anstrengungen im Bereich konkreter Hochwasservorsorge unternehmen;
2.11 vertritt die
Auffassung, dass der Erfolg des Hochwasserschutzaktionsprogramms von
einer ausreichenden Mittelausstattung abhängt. Diese Ansicht kommt auch in der
Finanziellen Vorausschau 2007-2013 sowie in den Vorschlägen für den
Regionalentwicklungsfonds, den Sozialfonds und den Kohäsionsfonds der EU zum
Tragen;
2.12 unterstützt
nachdrücklich die von der Kommission vorgeschlagene Methode der Ermittlung,
Verbreitung und Förderung beispielhafter Praktiken. Hieran müssen neben den
Mitgliedstaaten die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sowie alle
möglicherweise interessierten Kreise in den verschiedenen Gebieten beteiligt
werden.
Brüssel, den 23. Februar 2004
Der
Präsident
des
Ausschusses der
Regionen Peter STRAUB |
Der
Generalsekretär
des
Ausschusses der
Regionen Gerhard
STAHL |
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